Haftungsausschluss
Der Käufer erklärt mit dem Kauf, dass das erworbene Klimagerät ausschließlich von einem zertifizierten Kälteanlagenbauer gemäß Artikel 10 der EU-Verordnung Nr. 2024/573 installiert und in Betrieb genommen wird.
Elektrische Installationen dürfen ausschließlich von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden – einer Person mit entsprechender fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung, um Gefahren durch Elektrizität zu erkennen und zu vermeiden.
Hinweis: Betreiber von Kälteanlagen mit einer Kältemittelfüllmenge von mehr als 3 kg sind verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Dichtheitskontrolle durchführen zu lassen, um möglichen Kältemittelverlust zu erkennen.